Anhänger & Kindersitz

Anhänger

Kinderanhänger oder andere E-Bike-Anhänger (Cargo- oder Hundeanhänger) sind nur für die Verwendung mit E-Bikes der EN17406 Klassifizierung 1 und 2 zugelassen. Kinder-/Tier-/ Lasten-Anhänger sind nur an E-Bikes zugelassen, wenn dies auf der Karte mit maximal zulässigen Gesamtgewichten angegeben ist, die Sie mit Ihrem E-Bike erhalten haben.

Informationen zur Anhängerfreigabe finden Sie auch auf dem Typenschild Ihres E-Bikes.

  • Nicht erlaubt sind Kinder-/Tier-/Lasten-Anhänger an:
    E-Bikes mit Carbonrahmen oder -gabeln
    S-Pedelecs
    Kinder und Jugend-E-Bikes mit einer Laufradgröße kleiner als 26"
  • Zugelassen sind nur Anhänger mit zwei nebeneinander angeordneten Rädern.
  • Die Verwendung von Einspuranhängern ist nicht zulässig.
  • Der Anhänger darf nur am linken Ausfallende befestigt werden, sofern dieses fest am Rahmen verschweißt ist. Anbindungen an längenverstellbaren Ausfallenden sind nicht zulässig.
  • Andere Montageverbindungen (z.B. Sattelstütze, Gepäckträger etc.) sind nicht zulässig.
  • Die maximale Anhängelast (Anhänger inklusive Zuladung) beträgt 60 kg.
  • Lassen Sie Ihren Kinder-/Tier-/Lasten-Anhänger ausschließlich durch Ihren Fachhändler montieren.

 

Kindersitz

Kindersitze sind nur für die Verwendung mit E-Bikes der EN17406 Klassifizierung 1 und 2 zugelassen. Kindersitze sind nur an den E-Bikes zugelassen, bei denen dies auf der Karte mit maximal zulässigen Gesamtgewichten angegeben ist, die Sie mit Ihrem E-Bike erhalten haben.

Informationen zur Kindersitzfreigabe finden Sie auch auf dem Typenschild Ihres E-Bikes.

  • Nicht erlaubt ist die Nutzung von Kindersitzen auf:
    E-Bikes mit Carbonrahmen oder -gabeln
    S-Pedelecs
    Kinder und Jugend-E-Bikes mit einer Laufradgröße kleiner als 26"
  • Lassen Sie Ihren Kindersitz ausschließlich durch Ihren Fachhändler montieren.
  • Lassen Sie Kindersitze nur montieren, wenn Ihr E-Bike dafür geeignet ist. Fragen Sie Ihren Händler nach geeigneten Kindersitzen
  • Verwenden Sie nur Kindersitze, die so montiert sind, dass das Kind hinter dem Fahrer sitzt.
  • An der Sattelstütze montierte Kindersitze sind nicht zulässig.
  • Am Sitzrohr montierte Kindersitze sind nicht zulässig.
  • Kindersitze, die vor dem Fahrer montiert werden, sind nicht gestattet (Ausnahme: Lastenräder mit speziellen Kindertransportvorrichtungen).
  • Die Montage von Kindersitzen mit passendem Adapter für den Gepäckträger ist nur dann zulässig, wenn der Träger den Vorgaben der ISO 11243 entspricht und eine maximal zulässige Zuladung von mindestens 27 Kilo aufweist.
  • Kinder mit einem Gewicht von mehr als 15 Kilo dürfen nicht im Kindersitz transportiert werden.