Garantiebedingungen

GARANTIE


Herstellergarantie

Beim Kauf eines neuen E-Bikes bei einem autorisierten gewerblichen Fachhändler gewähren wir - im Folgenden: „der Hersteller“ - eine weltweit geltende, freiwillige Herstellergarantie gemäß den folgenden Bestimmungen. Die vertraglichen Mängelgewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben davon unberührt.

Bedingungen

Die Herstellergarantie steht nur dem Erstkäufer eines E-Bikes zu, der dieses bei einem autorisierten gewerblichen Fachhändler erworben hat. Sollte das E-Bike vom Erstkäufer an eine andere Person übereignet werden, entfällt die Garantiezusage.

Dauer

Diese freiwillige Herstellergarantie gilt ab Kaufdatum für einen Zeitraum von:
5 Jahren für Stahl / Alu-Rahmen und ungefederte Stahl / Aluminium-Gabeln,
3 Jahre für Carbon-Rahmen und ungefederte Carbon-Gabeln

Wichtig: Der Garantiezeitraum für E-Bikes der EN17406 Klassifizierung 5 ist auf 2 Jahre begrenzt.

Die Garantie verlängert sich nicht durch die Erbringung von Garantieleistungen. Für reparierte oder ausgetauschte E-Bikes wird für den verbleibenden Garantiezeitraum und gemäß der ursprünglichen Garantiebestimmungen eine Garantie gewährt. Grundlage für die Berechnung des Garantiezeitraums ist das Datum des Kaufvertrags des E-Bikes.

Geltendmachung

Die Herstellergarantie wird von der Firma Hermann Hartje KG, Deichstraße 120–122, 27318 Hoya, Deutschland gewährt. Der Käufer hat nach dem Kauf das E-Bike umgehend zu prüfen und offene Mängel sofort seinem autorisierten Fachhändler schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Zur Anmeldung des Garantieanspruchs informieren Sie bitte zuerst Ihren Fachhändler hinsichtlich des geltend zu machenden Fehlers innerhalb des Garantiezeitraums und übergeben Sie das E-Bike sodann unter Vorlage des Originalkaufbelegs zeitnah und auf Ihre Kosten Ihrem Fachhändler zur Überprüfung. Ohne die Vorlage des Originalkaufbelegs kann eine Garantie nicht gewährt werden. Am Anfang dieser Kurzanleitung befindet sich ein Übergabeprotokoll, das nach Kenntnisnahme und Unterschrift des Endverbrauchers in Kopie bei Ihrem Fachhändler verbleibt. Dieses Übergabeprotokoll ist zwingend zusammen mit dem fehlerhaften Bauteil bei Eintritt eines Garantiefalles vorzuweisen. Andernfalls wird eine Garantie nicht gewährt.

Der Fachhändler wird sich mit dem Hersteller zwecks Behebung des Fehlers in Verbindung setzen. Die Garantieleistung richtet sich nach den nachfolgenden Bedingungen.

Leistung im Garantiefall

Der Hersteller wird nach eigenem Ermessen das fehlerhafte E-Bike / Rahmen entweder mit einem E-Bike / Rahmen ähnlicher Art und Güte ersetzen oder reparieren. Beim Austausch von Rahmen und Gabeln kann es zu Farbabweichungen kommen. Sofern eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, erfolgt eine Kaufpreisrückerstattung unter Anrechnung gehabter Nutzung (nach Vorlage des Kaufbelegs des E-Bikes).

Im Falle eines Ersatzes oder einer Kaufpreisrückerstattung geht das zurückgesendete E-Bike / Bauteil in das Eigentum des Herstellers über.

Nicht fehlerhafte und der Garantie unterliegende Bauteile können nur kostenpflichtig getauscht werden. Der Hersteller / der Händler wird den Endkunden vor Ersatz der nicht fehlerhaften Bauteile zwecks Einholung einer Einwilligung kontaktieren.

Garantieausschluss

Diese Garantie wird nur gewährt, wenn der Käufer Verbraucher ist und das E-Bike der privaten Nutzung dient. Sie gilt nicht für E-Bikes, die gewerblich genutzt werden (z. B. im Verleih- und Mietbetrieb). Diese Garantie gilt nicht bei Kauf nicht komplett montierter E-Bikes.

Die Herstellergarantie gilt ausschließlich für Rahmen, Hinterbauten und Starrgabeln von E-Bikes. E-Bike-Komponenten sind von dieser Herstellergarantie ausgeschlossen. Sie gilt nicht für Verschleißteile, sofern sie durch Abnutzung oder Verschleiß beschädigt sind.

 

Als Verschleißteile gelten insbesondere:
Akkus / Batterien Lager in Naben, Gelenken etc. 
Antriebskette oder - riemen LEDs / Leuchtmittel 
Bremsbeläge Pedalflächen
Bremsflüssigkeiten Reifen
Bremszüge Sattelbezug / Sattel 
Bremszughüllen Schaltwerkrollen
Dichtungen Schaltzüge 
Felgen oder Bremsscheiben Schaltzughüllen 
Gepäckgummi Schläuche 
Griffe / Lenkerband Schmierstoffe
Kettenräder, Ritzel oder Zahnriemenscheibe Ständerkappen
Lackoberflächen  

 

Die Garantie gilt nicht für Schäden, die nach Gefahrübergang verursacht worden sind. Die Garantie gilt insbesondere nicht bei Schäden, die durch Unfall, Fahrlässigkeit, nicht fachgerechte oder missbräuchliche Bedienung, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, höhere Gewalt, nicht fachgerechte Montage, fehlende Beachtung der empfohlenen Wartungsanweisungen, nicht fachgerechte oder fehlerhafte Wartung oder Reparatur durch andere als einen gewerblichen-Fachhändler, Benutzung von mit dem E-Bike nicht kompatiblen Bauteilen und / oder Produktveränderung verursacht wurden. Die Garantie gilt nicht für Schäden aufgrund von Unterwanderung durch Schweiß, Schlägen, Farbver- änderung in Form von Sonneneinstrahlung oder vergleichbaren äußeren Einwirkungen.

Allen E-Bikes liegt eine Kurzanleitung (das vorliegende Dokument) bei. Bitte befolgen Sie die darin oder am E-Bike selbst aufgeführten Anweisungen. Die Nichtbefolgung der Angaben führt zum Erlöschen der Garantie. Folge- und Begleitschäden werden nicht gemäß dieser Garantie ersetzt.

Komponentenhersteller (Shimano, SRAM etc.) bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt.

Sonstiges

Erfüllungsort der Herstellergarantie ist 27318 Hoya, Deutschland. Hoya ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie. Diese Herstellergarantie unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss aller Normen, die auf ausländisches Recht verweisen.

In welchem Verhältnis steht gesetzliches Gewährleistungsrecht zu dieser Garantie?

Mit dieser Garantie gewährt der Hersteller eine freiwillige Herstellergarantie; zusätzliche Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben hiervon unberührt.

Empfehlung

Wir empfehlen Ihnen dringend, ausschließlich gewerbliche Fachhändler zur Durchführung des Wartungsservice und von Reparaturen aufzusuchen. Bei nicht fachgerechten oder fehlerhaft durchgeführten Wartungs- oder Reparaturarbeiten wird diese Garantie nicht gewährt. Kosten für Wartungsarbeiten sind vom Endkunden zu tragen.