Gewährleistung

Gewährleistung (Garantiebestimmungen)

Mit einem VICTORIA Fahrzeug haben Sie ein hochwertiges Qualitätsprodukt erworben. Wir bieten Ihnen deshalb ab Kaufdatum nachfolgende Garantie:

 

Auf Alu-Rahmen und ungefederte Aluminium-Gabeln: 5 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch Auf Stahl-Rahmen und ungefederte Stahl-Gabeln: 5 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch Auf Carbon-Rahmen und ungefederte Carbon-Gabeln: 3 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch.

 

Während der Garantiezeit werden Produktmängel durch Ersatz oder kostenlose Reparatur behoben. Alle Garantieleistungen können nur durch einen von uns bestimmten Fahrradhändler erbracht werden. Die Garantie gilt nur für den Erstbesitzer und ist nicht auf einen Folgebesitzer übertragbar. Ein Kaufnachweis (Rechnung / datiertes Verkaufsdokument, welches das Fahrrad identifiziert) ist erforderlich.

 

Die Garantie gilt nicht bei Benutzung im Renn- oder Wettkampfeinsatz. Diese Garantie erstreckt sich auf Komplettfahrräder, die von einer von uns autorisierten Verkaufsstelle endmontiert und justiert wurden.

 

Diese Garantie erlischt, wenn die Inspektionsintervalle nicht eingehalten werden, das Fahrrad anders als bestimmungsgemäß verwendet, falsch repariert, umgebaut oder modifiziert wird.

 

Text: Copyright der Firma Hermann Hartje KG, Hoya, keine Vervielfältigung ohne unsere Zustimmung